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   LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01   

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https://dejure.org/2001,5213
LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01 (https://dejure.org/2001,5213)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.08.2001 - 11 Sa 215/01 (https://dejure.org/2001,5213)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. August 2001 - 11 Sa 215/01 (https://dejure.org/2001,5213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch bei Betriebsübergang nach betriebsbedingter Kündigung durch den früheren Arbeitgeber; Betriebsübergang nach Stillegung des Betriebes durch den früheren Inhaber; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 613a Abs. 4; InsO § 113 Abs. 2
    Kündigung; betriebsbedingt; Betriebsstilllegung; Betriebsübernahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 234
  • MDR 2002, 282
  • NZI 2002, 52
  • NZA-RR 2002, 240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Davon ist auszugehen, wenn eine dem Kündigungsschutzgesetz unterliegende Kündigung auf Betriebsstilllegung gestützt wird, dieser Grund aber tatsächlich nicht vorliegt (BAG, Urt. v. 27.9.1984 -- 2 AZR 309/83, ZIP 1985, 698 =AP Nr. 39 zu § 613a BGH, dazu EWiR 1985, 379 (Bauer) ).

    Dies ist hier anzunehmen: Eine Betriebsstilllegung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben, wobei dieser Entschluss im Zeitpunkt des Kündigungszugangs gefasst sein muss (BAG, Urt. v. 27.9.1984 -- 2 AZR 309/83, ZIP 1985, 698 =AP Nr. 39 zu § 613a BGB).

    Kommt es noch innerhalb der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang nach § 613a BGB, so spricht eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht des Unternehmers im Zeitpunkt der Kündigung (BAG, Urt. v. 27.9.1984 -- 2 AZR 309/83, ZIP 1985, 698 =AP Nr. 39 zu § 613a BGB).

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Ein solcher Anspruch ist gegenüber einem Betriebserwerber nämlich auch dann gegeben, wenn es nach Ausspruch einer auf Betriebsstilllegung gestützten wirksamen Kündigung noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, in AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung unter B II 1 c und C III 1, dazu EWiR 1999, 207 (Junker) ).

    Sollte sie an die Rechtsprechung denken, wonach der Arbeitnehmer ein Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber kurzfristig zu erklären hat (BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung), so stützte sie sich auf nicht einschlägige Entscheidungen, da in ihnen von einer Pflicht zur Klageerhebung überhaupt nicht die Rede ist -- schon gar nicht zu einer fristgebundenen.

    Das genügt nach der zitierten Rechtsprechung (BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 ).

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Ein solcher Anspruch ist gegenüber einem Betriebserwerber nämlich auch dann gegeben, wenn es nach Ausspruch einer auf Betriebsstilllegung gestützten wirksamen Kündigung noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, in AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung unter B II 1 c und C III 1, dazu EWiR 1999, 207 (Junker) ).

    Sollte sie an die Rechtsprechung denken, wonach der Arbeitnehmer ein Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber kurzfristig zu erklären hat (BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung), so stützte sie sich auf nicht einschlägige Entscheidungen, da in ihnen von einer Pflicht zur Klageerhebung überhaupt nicht die Rede ist -- schon gar nicht zu einer fristgebundenen.

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Nach der Rechtsprechung reicht dies für die Annahme eines Betriebsübergangs -- zumindest in Form eines auf den produktiven Bereich beschränkten Betriebsteilübergangs (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 11.12.1997 -- 8 AZR 729/96, ZIP 1998, 666 =AP Nr. 172 zu § 613a BGH, dazu EWiR 1998, 445 (Plander) ).

    Ein Vertrag zwischen den Auftragnehmern ist nicht erforderlich (BAG, Urt. v. 11.12.1997 -- 8 AZR 729/96, ZIP 1998, 666= AP Nr. 172 zu § 613a BGB).

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Ein solcher Anspruch ist gegenüber einem Betriebserwerber nämlich auch dann gegeben, wenn es nach Ausspruch einer auf Betriebsstilllegung gestützten wirksamen Kündigung noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, in AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung unter B II 1 c und C III 1, dazu EWiR 1999, 207 (Junker) ).

    Nach der Rechtsprechung reicht dies für die Annahme eines Betriebsübergangs -- zumindest in Form eines auf den produktiven Bereich beschränkten Betriebsteilübergangs (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 11.12.1997 -- 8 AZR 729/96, ZIP 1998, 666 =AP Nr. 172 zu § 613a BGH, dazu EWiR 1998, 445 (Plander) ).

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Entgegen der von ihm geäußerten Rechtsansicht muss der Arbeitnehmer im Falle des Betriebsübergangs nicht den neuen Betriebsinhaber verklagen oder seine Klage gegen ihn umstellen (BAG v. 27.1.2000 -- 8 AZR 106/99 gegen LAG Hamm, Urt. v. 26.11.1998 -- 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Entgegen der von ihm geäußerten Rechtsansicht muss der Arbeitnehmer im Falle des Betriebsübergangs nicht den neuen Betriebsinhaber verklagen oder seine Klage gegen ihn umstellen (BAG v. 27.1.2000 -- 8 AZR 106/99 gegen LAG Hamm, Urt. v. 26.11.1998 -- 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

    84; LAG Hamm v. 26.11.1998 - 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302; offengelassen: BAG v. 04.07.1979 - 5 AZR 8/78, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz [Mayer-Maly]; a.A. Grunsky, SAE 1977, 224, 225; Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 132; LAG Köln v. 03.08.2001 - 11 Sa 215/01, MDR 2002, 282 = NZA-RR 2002, 240 = ZInsO 2001, 1176 = ZIP 2002, 234).
  • ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    Grundsätzlich spricht eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht, wenn es noch innerhalb der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt ( BAG vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 , Juris; LAG Köln vom 03.08.2001 - 11 Sa 215/01 , Juris; Ascheid-Stephan, Kündigungsrecht, 2. Auflage, § 613a BGB, Rn. 179).
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